AGB für das Online-Training Foresight 4 Strategy

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das „Foresight 4 Strategy“ Online-Training. Veranstalter ist Dr. Stefan Pastuszka (Berliner Ring 23, 63512 Hainburg, E-Mail: info@pastuszka.de) in Kooperation mit Martina Schwarz-Geschka.

1) Anmeldung

Die Anmeldung zum Online-Training erfolgt per E-Mail an info@pastuszka.de. Zur Anmeldung ist die Angabe der folgenden Informationen unbedingt erforderlich:

  • Erklärung der Buchungsabsicht (z. B. „Hiermit melde ich mich für das Foresight 4 Strategy Online-Training am [Datum des Beginns] an …“)
  • Name der/des Teilnehmenden
  • Vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse

Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Nach erfolgter Anmeldung und Prüfung durch die Veranstalter erhält der/die Teilnehmer:in eine schriftliche Buchungsbestätigung (per E-Mail), sofern ein freier Teilnehmerplatz zur Verfügung steht und der/die Teilnehmer:in zur Veranstaltung zugelassen ist. Ist dies nicht der Fall, wird der/die Teilnehmer:in verständigt. Die Buchung wird mit der Buchungsbestätigung für beide Seiten verbindlich – damit erfolgt der Vertragsabschluss.

Der Vertrag steht unter der auflösenden Bedingung, dass die in der Ausschreibung angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird (siehe hierzu auch Ziffer 5). Darüber hinaus kann der Veranstalter ohne Angabe von Gründen eine Anmeldung zum Online-Training zurückweisen.

2) Rechnungsstellung und Zahlung

Nach Eingang der Anmeldung erhält der/die Teilnehmer:in eine Rechnung über die ausgeschriebene Teilnahmegebühr. Der/die Teilnehmer:in erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsversand einverstanden. Ein wiederholter Versand einer elektronischen Rechnung erfolgt gemäß den gesetzlichen Vorgaben nur in Form eines Duplikats.

Die Teilnahmegebühr ist, wie auf der Rechnung vermerkt, sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Teilnehmer von nicht vollständig bezahlten Rechnungen werden zur Veranstaltung nicht zugelassen. Der in der Seminarbeschreibung genannte Teilnahmebetrag umfasst in der Regel auch alle Arbeitsunterlagen. Genaue Einzelheiten sind der Seminarausschreibung zu entnehmen.

3) Stornierung durch den/die Teilnehmer:in

Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit möglich. Ein Rücktritt ist schriftlich zu erklären, Textform (E-Mail oder Brief) genügt.

Im Falle eines Rücktritts erheben wir folgende Gebühren:

  • Stornierung bis 30 Tage vor Beginn der ersten Session: € 250,- zzgl. MwSt.
  • Stornierung ab 30 Tage vor Beginn der ersten Session: 50 % der Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
  • Stornierung ab 14 Tage vor Beginn der ersten Session: die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt.
  • Bei Nichterscheinen des angemeldeten Teilnehmers wird die volle Teilnahmegebühr zzgl. MwSt. fällig.

Diese Regelung gilt für den Fall, dass keine andere, für die Teilnahme geeignete Person genannt wird. Der/die Teilnehmer:in hat das Recht, eine andere, für die Teilnahme am Seminar geeignete Person zu benennen. Dies ist bis 1 Woche vor Beginn des ersten Moduls möglich. Es ist eine Bestätigung für den/die Ersatzteilnehmer:in seitens des Veranstalters erforderlich. Diese kann nur aus wichtigem Grund verweigert werden. Kosten für die Umbuchung auf die Ersatzperson fallen nicht an.

Für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB gilt diese Regelung erst nach Ende der gesetzlichen Widerrufsfrist.

4) Rücktrittsrecht für Verbraucher:innen

Kommt der Vertrag mit Hilfe eines Fernkommunikationsmittels zustande, steht dem/der Teilnehmer:in, soweit er/sie Verbraucher:in im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist (d.h. er/sie handelt beim Vertragsabschluss zu Zwecken, die nicht seiner/ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit zugerechnet werden können), ein gesetzliches Rücktrittsrecht im Sinne der EU-Verbraucherrechte-Richtlinie 2011/83/EU zu.

Die Rücktrittsfrist gilt als gewahrt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Der/die Teilnehmer:in hat das Recht, binnen 14 Tagen ab Vertragsabschluss ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. Samstage, Sonn- und Feiertage zählen mit. Dies gilt nicht für Veranstaltungen, die bereits innerhalb dieser 14 Kalendertage ab dem Vertragsabschluss beginnen. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der/die Teilnehmer:in mittels eindeutiger Erklärung über seinen/ihren Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, den Veranstalter informieren. Die schriftliche Rücktrittserklärung ist an den Veranstalter zu richten.

Wenn der Vertrag widerrufen wird, zahlt der Veranstalter alle von dem/der Teilnehmer:in erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurück, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrages eingegangen ist. Für die Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel verwendet, das der/die Teilnehmer:in bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

5) Veranstaltungsabsage seitens des Veranstalters

Zur effizienten Durchführung des Online-Trainings und zur Einhaltung eines hohen Qualitätsstandards ist die Zahl der Teilnehmer:innen begrenzt. Darüber hinaus weist der Veranstalter darauf hin, dass die Durchführung des Foresight 4 Strategy Online-Trainings vom Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl zu einem bestimmten Stichtag abhängig ist. Eine Absage der Veranstaltung wegen Unterschreitens dieser Mindestteilnehmerzahl erfolgt spätestens zwei Wochen vor Beginn der ersten Session des Foresight 4 Strategy Online-Trainings. Dem/ der Teilnehmer:in wird daraufhin der Seminarpreis erstattet. Dies gilt auch infolge höherer Gewalt bzw. einer Erkrankung des Referenten. Außer im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit kommt der Veranstalter für vergebliche Aufwendungen oder ähnliche Nachteile infolge einer Absage nicht auf.

6) Leistung

Das Foresight 4 Strategy Online-Training wird vom Veranstalter gemäß der Ausschreibung unter Zuhilfenahme von Fernkommunikationsmitteln („Online“) durchgeführt. Hierzu stellt er den Teilnehmer:innen einen Zugang zu dem für das Programm zweckmäßigen Kommunikationssystem zur Verfügung. Der Veranstalter ist frei in der Wahl des jeweiligen Kommunikationssystems, sofern dieses den gesetzlichen Vorgaben entspricht.

Der/die Teilnehmer:in trägt für die technischen Voraussetzungen zum Zugang zu den Fernkommunikationsmitteln, insbesondere hinsichtlich der Funktionsfähigkeit der von ihm verwendeten Hardware als auch der von ihm genutzten Kommunikationsmittel gerade auch im Hinblick auf eine angemessene Verbindungsgeschwindigkeit, die eigene Verantwortung. Der Veranstalter stellt den Teilnehmer:innen keine Hardware und keinen Zugang zu einem Kommunikationsmittel zur Verfügung.

Der Veranstalter erbringt die in der Ausschreibung enthaltenen Leistungen. Der Inhalt des Foresight 4 Strategy Online-Trainings kann zu Gunsten der Teilnehmer:innen und des Gesamtprogrammerfolges während des Programms durch den Veranstalter geändert werden.

Bei den Check-up Sessions während der Vorbereitungsphasen handelt es sich um Gruppentermine, die zu Beginn des Trainings so festgelegt werden, dass möglichst viele Teilnehmer:innen dieses Angebot nutzen können.

7) Haftung

Der Veranstalter haftet für entstehende Schäden lediglich, soweit diese auf einer Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht oder auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten durch den Veranstalter, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine wesentliche Vertragspflicht ist bei Verpflichtungen gegeben, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst möglich macht oder auf deren Einhaltung der Kunde vertraut hat und vertrauen durfte. Eine darüberhinausgehende Haftung auf Schadensersatz ist ausgeschlossen. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt. Dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

8) Urheberrecht & Persönlichkeitsrechte

Die vom Veranstalter an die Teilnehmer:innen ausgehändigten Unterlagen und übertragenen Inhalte unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Sie dürfen nur innerhalb der engen Grenzen des Urheberrechtes insbesondere zum eigenen Gebrauch verwendet werden.

Die dadurch begründeten Rechte, insbesondere des Nachdrucks und der Vervielfältigung, der Wiedergabe auf fotomechanischem oder ähnlichem Wege sowie der Speicherung in Datenverarbeitungsanlagen bleiben, auch bei nur auszugsweiser Verwertung, dem Veranstalter vorbehalten. Bild- und Tonaufnahmen während der Veranstaltung bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Veranstalters vor Beginn der Veranstaltung.

9) Datenschutz

Durch die Anmeldung erklärt sich der/die Teilnehmer:in mit der Be- und Verarbeitung seiner/ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck der Durchführung der Veranstaltung einverstanden. Insbesondere ist der/die Teilnehmer:in damit einverstanden, dass seine/ihre Daten vom Veranstalter elektronisch zu internen Abwicklungs-, Abrechnungs- und Infozwecken gespeichert werden und er/sie per Post oder E-Mail über weitere Veranstaltungen vom Veranstalter informiert wird. Der/die Teilnehmer:in kann der Verwendung seiner/ihrer Daten für weitere Informationen widersprechen.

Der/die Teilnehmer:in erklärt sich damit einverstanden, dass Fotos, die während der Veranstaltung gemacht werden, veröffentlicht werden dürfen. Der/die Teilnehmer:in kann diese Zustimmung jederzeit widerrufen. Hierfür ist die Schriftform (Brief oder E-Mail) erforderlich.

10) Erfüllungsort/Gerichtsstand

Erfüllungsort für Zahlungen ist der Sitz des Veranstalters in Hainburg, ausschließlicher Gerichtsstand ist Seligenstadt.

11) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrags mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieser Bedingungen oder eines darauf abgeschlossenen Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragsparteien werden in einem solchen Fall anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame vereinbaren, welche dem Regelungszweck der ursprünglichen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommt. Im Falle einer lückenhaften Regelung gilt Entsprechendes.

[Stand: 16.08.2022]